Gemeinsame Studiengänge

Zwei oder mehr EUCOR-Universitäten entwickeln einen gemeinsamen Studiengang; dessen Studierende müssen wesentliche Studienleistungen an den jeweiligen Partner-Hochschulen erbringen.

Die Studien- und Prüfungsordnungen richten sich nach den verschiedenen nationalen Rechtssystemen (CH - D - F).
Zwei Varianten sind möglich:

  • Double Degree: Jede Partneruniversität administriert den Studiengang separat. Der Degree besteht aus den Abschlüssen aller beteiligten Universitäten. Es gelten jeweils die lokalen Prüfungsmodalitäten.
  • Joint Degree: Der gemeinsame Studiengang wird vorwiegend an einem Ort administriert, führt zu einem gemeinsamen Abschluss und folgt gemeinsamen Prüfungsmodalitäten.

Hinweis

Gemeinsame Studiengänge zu entwickeln, ist aus rechtlicher Sicht mit viel Aufwand verbunden. Dieser lohnt sich bei klarem Mehrwert - zum Beispiel bei der Einführung neuer Studienrichtungen, für die auch an anderen Universitäten kein Angebot besteht. Entwicklung und Betrieb erfordern zusätzliche Finanzierungen. Gemeinsame Studiengänge setzen das Commitment der Hochschulleitungen voraus.

Akteure und ihre Rollen bei gemeinsamen Studiengängen

  • Die Studierenden bemerken bis auf Reiseaufwand keinen Unterschied zum regulären lokalen Angebot.
  • Die Dozierenden bemerken keinen Unterschied zu ihrer regulären Lehrtätigkeit, da Lehrangebote spezifisch für den EUCOR-Studiengang entwickelt wurden. 
  • Die Fachbereiche sind treibende Kraft, stellen das Commitment aller Partnerhochschulen sicher, konzipieren mit allen Partnern den neuen Studiengang und stellen Finanzierung sowie Betrieb sicher.
  • Beratungsstellen und Administration sind treibende Kraft bei der Klärung curricularer, administrativer und rechtlicher Fragen und schaffen Strukturen für den regulären Betrieb,




2008

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