Die Studien- und Prüfungsordnungen richten sich nach den verschiedenen nationalen Rechtssystemen (CH - D - F).
Zwei Varianten sind möglich:
Gemeinsame Studiengänge zu entwickeln, ist aus rechtlicher Sicht mit viel Aufwand verbunden. Dieser lohnt sich bei klarem Mehrwert - zum Beispiel bei der Einführung neuer Studienrichtungen, für die auch an anderen Universitäten kein Angebot besteht. Entwicklung und Betrieb erfordern zusätzliche Finanzierungen. Gemeinsame Studiengänge setzen das Commitment der Hochschulleitungen voraus.
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