Weitere Förderprogramme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit

In der Oberrheinregion gibt es zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten für grenzüberschreitende Projekte im wissenschaftlichen und universitären Bereich. Da es schwierig sein kann, den Überblick über die verschiedenen Programme, Kriterien, förderfähigen Ausgaben, mögliche Partner und Antragsfristen zu behalten, haben wir im Folgenden eine Übersicht vorbereitet. Sie finden auf dieser Seite die wichtigsten Förderprogramme und Drittmittelgeber, welche bi- oder trinationale grenzüberschreitende Projekte zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz (ko-)finanzieren. Die Auswahl der Programme beschränkt sich auf die Zusammenarbeit im Hochschul- und wissenschaftlichen Bereich. Sie finden die Finanzierungsinstrumente der Eucor-Mitgliedsuniversitäten auf einer separaten Seite.

Finanzierungsmöglichkeiten für trinationale Projekte im Eucor-Raum

Seed Money

Mit seinem Förderinstrument Seed Money möchte Eucor Lehrenden und Forschenden aus den Mitgliedsuniversitäten ermöglichen, neue Kooperationen und grenzüberschreitende Projekte zu initiieren. Im Rahmen des jährlichen Projektaufrufes mit einem Gesamtbudget von 300.000 € werden Projekte mit bis zu 60.000 € und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren finanziell unterstützt. Finanziert werden sowohl Lehrprojekte als auch Projekte aus dem Bereich Forschung, Innovation und Transfer.

Interreg

Die Interreg-Programme sind ein Instrument der Europäischen Union zur Umsetzung ihrer Kohäsionspolitik. Das Interreg A Oberrhein Programm dient der Unterstützung der deutsch-französisch-schweizerischen Zusammenarbeit. Für den Förderzeitraum 2021-2027 verfügt Interreg Oberrhein über ein Fördervolumen von 125 Millionen Euro. Diese von der Europäischen Union stammenden Mittel ermöglichen eine Kofinanzierung von bis zu 50 % für verschiedene Arten von Projekten. In der Wissenschafts- und Hochschulkooperation unterscheidet man zwei Arten von Projekten:

  • die sogenannten „klassischen“ Projekte mit einem Projektbudget zwischen 100.000 und 5.000.000 €, welche über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten gefördert und im Rahmen einer fortlaufenden Ausschreibung mit jährlichen Aktualisierungen ausgewählt werden;

  • „ausgewählte“ Projekte, deren Projektbudget weniger als 100.000 € beträgt. Entsprechende Projektaufrufe werden punktuell zu einem bestimmten Thema veröffentlicht.

Als Nicht-EU-Mitgliedsstaat kann die Schweiz nicht direkt von den europäischen Fonds des Interreg-Programms profitieren. Um Schweizer Akteuren die Teilnahme am Programm dennoch zu ermöglichen, stellen die Schweizerische Eidgenossenschaft und die am Programm beteiligten Kantone im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) Gelder zur Verfügung. Aufgrund dieser Konstruktion kann ein Schweizer Partner nicht Träger eines Interreg-Projekts sein, er kann aber Projektpartner sein. Weitere Informationen über die Beteiligung der Schweiz am Interreg-Programm Oberrhein finden Sie hier.

Wissenschaftsoffensive

Die Wissenschaftsoffensive ist eine gemeinsame Initiative der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, der Région Grand Est und des Interreg-Programms Oberrhein zur Förderung exzellenter grenzüberschreitender Projekte im Bereich Wissenschaft und Innovation. Projekte können eine Kofinanzierung in Höhe von bis zu 75 % des Gesamtbudgets erhalten (50 % durch Interreg und 25 % durch die regionalen Partner). Potenzielle Partner aus der Nordwestschweiz können eine Schweizer Finanzierung beantragen, z.B. auf Bundes- oder Kantonsebene.

Damit ein Projekt förderfähig ist, muss sich das Projektkonsortium aus mindestens einem deutschen und einem französischen Projektpartner zusammensetzen sowie einem Begünstigten des Transfers als assoziierter Partner. Assoziierte Partner können außeruniversitäre Institutionen ohne finanzielle Förderung sein, die Transferempfänger des Projektes sind. Das finanzielle Gesamtvolumen des Projekts kann zwischen 100.000 € und einer Million Euro betragen. Der Förderzeitraum kann sich über 24 Monate erstrecken, wobei eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate möglich ist.

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH)

Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen (Workshops, Summer Schools)

Mit dem Ziel der Netzwerkbildung von Wissenschaftler*innen und der Intensivierung des deutsch-französischen wissenschaftlichen Dialogs fördert die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) Veranstaltungen für Nachwuchswissenschaftler*innen (Doktorand*innen bzw. Postdocs) aus Deutschland und Frankreich. Im Rahmen der jährlichen drei Antragsrunden kann eine Förderung zwischen 2.000 und 15.000 € auf zwei Förderlinien beantragt werden: einer thematischen Projektausschreibung und einer allgemeinen Ausschreibung. Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und steht allen Fachrichtungen offen. Die geförderten Veranstaltungen, deren Dauer zwischen zwei Tagen und vier Wochen variieren kann, sollten grundsätzlich in Frankreich oder Deutschland stattfinden. In begründeten Ausnahmefällen können sie in einem Drittland stattfinden. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt.

Förderung von Vorbereitungstreffen

Die Deutsch-Französische Hochschule bietet eine finanzielle Unterstützung für die Vorbereitungen von neuen Vorhaben für deutsch-französische Studienprogramm- und/oder Kooperationen für Nachwuchswissenschaftler*innen. Die Fördersumme beträgt bis zu 2.500 € und ist auf maximal einen Antrag pro Jahr und pro angedachte Kooperation begrenzt. Hierbei handelt es sich um eine Dauerausschreibung. Anträge müssen spätestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.

Förderinstrumente für binationale Forschungsvorhaben

Die französische Forschungsförderagentur (ANR), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Schweizerische Nationalfonds (SNF) verfügen über bilaterale Vereinbarungen, welche die Finanzierung von binationalen Forschungsprojekten ermöglichen, d.h. deutsch-französische, französisch-schweizerische oder deutsch-schweizerische Projekte. In allen Fällen muss ein einziger Antrag bei einer der Finanzierungsagenturen eingereicht werden.

Deutsch-französische Projekte (DFG-ANR)

Für deutsch-französische Projekte, also Projekte, die eine Finanzierung durch die ANR auf französischer Seite und die DFG auf deutscher Seite beantragen, beruht das Antragsverfahren auf dem sogenannten Lead-Agency-Prinzip. Das bedeutet, dass die beiden Agenturen abwechselnd für die Ausschreibung und die Prüfung der Anträge verantwortlich sind. In ungeraden Jahren ist ein Antrag bei der ANR einzureichen. In geraden Jahren wird die Projektausschreibung von der DFG verwaltet. Wichtiger Hinweis: im Falle einer Antragsstellung bei der ANR ist eine Vorregistrierung bis spätestens November des Vorjahres der Antragstellung erforderlich. Die gemeinsame Förderdauer von ANR-DFG-Projekten kann bis zu 36 Monate betragen.

Es gilt zu beachten, dass es auch Projektausschreibungen zwischen dem deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem französischen Bildungsministerium (MESRI) im Bereich der künstlichen Intelligenz gibt.

Französisch-schweizerische Projekte (ANR-SNF)

Für französisch-schweizerische Projekte ist die Logik ähnlich, da die ANR und der SNF ebenfalls das Prinzip der Lead-Agency anwenden. Die Anträge werden in ungeraden Jahren von der ANR und in geraden Jahren vom SNF bearbeitet.

Schweizerisch-deutsche Projekte (SNF-DFG)

Für Kooperationen zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es eine dauerhafte Ausschreibung ohne Antragsfrist, in deren Rahmen der Finanzierungsantrag entweder bei der DFG oder beim SNF eingereicht werden muss, bevor jede der beiden Agenturen eine Evaluation des Projekts vornimmt (sogenanntes Weave-Verfahren), was in der Regel Fristen von mehr als sechs Monaten bedeutet. Der Förderzeitraum kann sich über maximal 36 Monate erstrecken.

Horizont Europe

Horizont Europe ist das Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Es ist das Nachfolgeprogramm von Horizont 2020 und deckt den Zeitraum 2021-2027 mit einem Gesamtbudget von 95 Milliarden Euro ab. Das Programm umfasst verschiedene Ausschreibungen mit unterschiedlichen Zielen und Modalitäten. Die erste Säule mit dem Titel "Wissenschaftsexzellenz" bietet insbesondere Finanzierungsmöglichkeiten für europäische Forschungsprojekte.