Eine Studentin wartet vor einem Bus.
© Anne-Pauline Piper

An einer der Mitgliedsuniversitäten eingeschrieben zu sein, ermöglicht den Studierenden, Lehrveranstaltungen an den fünf Universitäten zu absolvieren. Die Studierenden bleiben an ihrer Heimatuniversität eingeschrieben und zahlen an der Gastuniversität keine Gebühren. In Absprache mit den zuständigen Lehrenden der Heimat- und der Gastuniversität können sie sich die Studienleistungen (ECTS-Punkte) anrechnen lassen. Studierende können außerdem das fachübergreifende Angebot an den anderen Mitgliedsuniversitäten besuchen. Dabei genießen sie an den Gastuniversitäten die gleichen Benutzungsrechte für Dienstleistungen wie an ihrer Heimatuniversität (Online-Dienste, Mensen, Studentenwohnheime, besondere Tarife im öffentlichen Nahverkehr, Fahrtkostenerstattung, Mobilitätsstipendien, Ausleihe in Bibliotheken, etc.).

Punktuelle oder Semestermobilität

Im Rahmen von Eucor gibt es zwei Arten von freier Mobilität. Studierende können einzelne Lehrveranstaltungen oder ganze Module an einer anderen Mitgliedsuniversität belegen. Das nennt man punktuelle Mobilität. Studierende können aber auch ein ganzes Semester oder Jahr an einer der anderen Universitäten verbringen. Man spricht dann von Semestermobilität. Dies sollte mit einer Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten geplant werden.

Wie finde ich passende Lehrveranstaltungen?

Sei es für eine punktuelle oder eine Semestermobilität, der erste Schritt besteht darin, passende Kurse an der Gastuniversität zu finden. Dies geschieht entweder ausgehend von einer Mobilitätsempfehlung eines Dozenten bzw. einer Dozentin oder durch eine Suche im Vorlesungsverzeichnis der jeweiligen Universität. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir drei Tutorials erstellt, die Ihnen die einzelnen Etappen Schritt für Schritt erklären.

Vorbereitung der Mobilität

Die Studierenden erkundigen sich im Vorfeld an ihrer Heimatuniversität über die Organisation der freien Mobilität. Diese ist je nach Universität unterschiedlich organisiert. Zu beachten sind die unterschiedlichen Semesterzeiten. Die Fahrtkosten für die Mobilität werden in der Regel teilweise oder vollständig erstattet.

Die Eucor-Vereinbarung ist Grundlage für die Anerkennung von Studienleistungen; dennoch wird diese von Fall zu Fall durch die Heimatuniversität geprüft.

Welche Verkehrsmittel für die Mobilität zwischen den Universitäten des European Campus genutzt werden können und mit welchen Kosten dies verbunden ist, erläutert die Mobilitäts-Übersicht.